Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Wir sind professionelle Holz-Entlacker. Aus diesem Grund können wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien nicht in allen Fällen erkennen, um welches Material es Sich handelt, in welchem Alterungs- oder Zersetzungszustand sich dieses befindet und Welche Verarbeitung erfolgt ist. Grund für dieses Nichterkennen kann zum Beispiel ein Mehrschichtiger Farbauftrag sein.

Als Besteller/in tragen Sie daher das Risiko, dass sich das von Ihnen an uns übergebene Material nicht zum Ablaugen bzw. Entlacken eignet. Für Schäden, die aus diesem Grunde Entstehen, haften wir nicht. Um Sie dennoch vor Schäden zu schützen, erhalten Sie die Nachfolgenden Hinweise:

1. Untergrundbeschaffenheit:

Holz ist bekanntlich von ungleicher Beschaffenheit und in seiner Eigenschaft der Zersetzung unterworfen. Es können sich bei Hart- oder Obsthölzern Verfärbungen bilden.

Sind die Farbschichten sehr dick aufgetragen können in Vertiefungen oder Fugen auch Farbreste verbleiben.

Einige Holzarten werden faserig, insbesondere, wenn sie Witterungsbedingungen ausgesetzt Sind.

2. Reststoffe

Trotz intensiven Spülmaßnahmen ist es immer möglich, sämtliche bei der Neutralisation entstandenen Salze aus den Holzteilen auszuspülen. Restsalze können in diesem Fall die Holzstruktur beschädigen, unter extremen Bedingungen sogar zerstören. Dies ist dann möglich, wenn bereits vor dem Abbeizen die Oberfläche der Holzteile Schäden wie Pilzbefall Oder Einwirkung von UV -Licht aufwiesen. Um Schleierbildung gänzlich auszuschliessen, dürfen die Hölzer nicht offenporig behandelt werden. Sinnvoll sind daher Anstrichmaterialien, die das Holz porendicht abschliessen. Dies beachten Sie bitte besonders bei Holzbauteilen und möbeln, wie z.B. Fenstern, Klappläden oder Garteneinrichtungen die der Witterung ausgesetzt sind. Für solches "Ausblühen" können wir in keinem Fall Haftung übernehmen. Sie haben daher die Entneutralisierung und eine entsprechende Oberflächenbehandlung selbst zu übernehmen.

3. Trocknung

Durch den Ablaugeprozess dringt Feuchtigkeit in das Holz. Es ist unbedingt darauf zu achten Dass vor der Nachbearbeitung eine ausreichende Austrocknung der Hölzer erfolgt.

4. Funiere

Beachten Sie bitte, dass funiertes Holz nicht abgelaugt werden darf. Für funierte Hölzer haben wir andere Abbeizverfahren, die keine Verfärbung bei Obsthölzern(Edelhölzer) verursachen!

Sollten Sie die vorgenannten Hinweise sämtlich beachten, minimieren Sie Ihr eigenes Schadensrisiko und wir erhalten uns eine zufriedene Kundschaft!